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In Venezuela laufen manche Uhren
anders, nicht erst seit der aktuelle Präsident Hugo Chavez
sich national und international entsprechend in Szene setzt.
Ist ein Familienmitglied nach Venezuela ausgewandert oder
hat es dort investiert, wird man sich als deutschsprachige
Familie gleichwohl, - besser frühzeitig -, mit der Thematik
der erbrechtlichen Vermögensnachfolge zu befassen haben.
Dass die erbrechtliche Rechtsnachfolge in Lande Bolivars
kein leichtes Unterfangen ist, können Sie, soweit Sie der
spanischen Sprache mächtig sind, in der venezolanischen
Tageszeitung Ultimas Horas vom 30.12.2006 im Internet
nachlesen:
http://ayudasucesoralvenezuela.blogspot.com
.
In der anwaltlichen Rechtspraxis zeigen sich bei der
Nachlassabwicklung in Venezuela, verglichen mit Spanien und
Deutschland zwar einige Parallelen, aber auch wesentliche
Unterschiede. Ein klares gesetzlich geregeltes Verfahren
gibt es in Venezuela nicht. Jedenfalls ist der Erbennachweis
beim Zivilgericht 1. Instanz zu beantragen, die
Erbschaftssteuer selbst zu berechnen und mit entsprechender
Erbschaftssteuererklärung binnen 180 Tagen nach dem
Todeszeitpunkt beim venezolanischen Finanzamt, SENIAT,
einzubezahlen.
Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Venezuela,
dann gilt venezolanisches Recht. Auf in Venezuela belegene
Vermögensgegenstände wird praktisch immer die venezolanische
Erbschaftssteuer zu zahlen sein, dies entsprechend einem
progressiven Erbschaftssteuersystem, zudem nach
Verwandtschaftsgrad gestaffelt.
Kinder, welche die Wohnsitzimmobilie des Vererbers
weiterbewohnen, geniessen diesbezüglich
Erbschaftssteuerfreiheit.
Anwaltskanzlei Menth
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Internationales Erbrecht
Erbschaftsangelegenheiten und Nachlassabwicklungen
mit Vermögen in Spanien oder Venezuela
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77 // Fax: 0034 - 971 - 55 93
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