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Die Preise sind erheblich günstiger als in Europa.
Strandgrundstücke in der 80 m Zone zum Wasser können nicht
privat erworben werden.
Rechtlich erfolgt der Kauf, wie in Europa, durch Einigung und
Übergabe. Die Grundbucheintragung ist nicht notwendige
Voraussetzung für den Eigentumsübergang, wenngleich sinnvoll
und hat gewissen Beweiswert.
Praktisch erstellt der Rechtsanwalt den Kaufvertrag mit
praktisch nachfolgender notarieller Beglaubigung.
Eine computergestützte Eigentümerfassung im Grundbuch gibt es
in Venezuela leider noch nicht. Vielmehr werden die
Kaufverträge als solche ins Grundbuch übernommen.
Die Eintragungsgebühr in das Grundbuch beträgt grundsätzlich
1%, mitunter auch 3% des Kaufpreises.
Für die Anerkennung als rechtmässiger Eigentümer muss im
Zweifel ein rechtmässiger Besitz über einen Zeitraum von zehn
oder zwanzig Jahren nachgewiesen werden.
Tatsächlich wird der Kauf durch Übergabe von Kaufpreis und
Eigentümerurkunde abgeschlossen.
Sind die Grundstücke tatsächlich kleiner oder grösser als im
Kaufvertrag angegeben so führt dies grundsätzlich zur
entsprechenden Preisanpassung, bei notwendiger Nachzahlung
kann der Käufer allerdings auch vom Vertrag zurücktreten.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Tel.: 971 - 55 93 77 // Fax: 971 - 55 93 68
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