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Dann kann unsere deutsch- und spanischsprachige Kanzlei Ihnen
in vielen Fällen weiterhelfen.
Der eigene Tätigkeitsschwerpunkt sind deutsch-venezolanische
Erbfälle. Bei anderen Rechtsangelegenheiten kooperieren wir
mit venezolanischen Kollegen.
Korrespondenzsprachen sind Deutsch, Spanisch und Englisch.
Die Tätigkeit erfolgt auf der Basis eines
Anwaltsstundenhonorars von 200 € zzgl. USt.
Die Kosten für eine Erstberatung sind auf 250 € zzgl. USt.
begrenzt.
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