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Dann können wir Ihnen diesen Vorgang zusammen mit unserer
venezolanischen Partnerkanzlei in Caracas rechtlich absichern
und steuerlich optimieren.
Der Immobilienkauf erfolgt in Venezuela, welches wesentliche
Elemente aus dem französischen Recht übernommen hat,
grundsätzlich auch durch vertragliche Einigung und Übergabe
des Grundstückes.
Letztere wird durch die Aushändigung der Eigentumsurkunde
bewerkstelligt.
Wird der Kaufpreis bei dieser Gelegenheit nicht vollständig
bezahlt, kann ein Eigentumsvorbehalt vereinbart werden; in
Venezuela allerdings nur zeitlich begrenzt für maximal fünf
Jahre.
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| Beispiele
einiger typischen venzolanischen Bauweisen |
Wissenswertes zum
Immobilienkauf in Venezuela
Anwaltskanzlei Menth
für
Spanien und Venezuela
Länderbereich Venezuela
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Günter Menth
Plaza Cos, 8 – 3º
E-07500 Manacor/Mallorca
email:
info@venezuela-rechtsanwalt.com
Internet:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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